MIETWAGEN >> MIET-BEDINGUNGEN |
1.
Annahme und Rückgabe |
1.1.
Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem guten Zustand samt obligatorischer
Ausrüstung übergeben, welche von KAT gefordert wird, angegeben in
dem beiderseits unterzeichneter Aufnahme-Übergabe- Protokoll, untrennbaren
Teil des Vertrages, unter welchen Bedingungen auch die Rückgabe
des Fahrzeuges erfolgt. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug
mit allem ihm übergebenen Dokumente in der vereinbarten Frist und
Ort in demselben Zustand, festgelegt im Aufnahme-Übergabe- Protokoll
zurückzugeben.
1.2.
Bei Nichteinhaltung der Rückgabefrist, verpflichtet sich der Mieter
den Vermieter nicht später als die vereinbarte Stunde zu informieren.
Für den zusätzlichen Gebrauch bezahlt der Mieter den in diesem Vertrag
festgelegten Tagespreis, erhöht mit 10%. Bei Verzögerung mehr als
zwei Tage, verpflichtet sich der Mieter einen neuen Vertrag abzuschließen.
1.3. Die Nichterfüllung der Verpflichtung für Rückgabe des gemieteten
Fahrzeuges vom Mieter mehr als 24 Stunden ab Datum des Ablaufens
der vereinbarten Frist, ohne dass er den Vermieter benachrichtigt
hat, wird es als Aneignung gerechnet und der Vermieter informiert
die zuständigen Behörden, indem er alle seine Recht von diesem Vertrag
behaltet.
1.4. Bei vorzeitige Rückgabe /vor dem Datum der Vertragsablauf/
des gemieteten vom Mieter Fahrzeug, schuldet „Val & Kar“ die
Miet-Summe für die Restzeit des Vertrages nicht. Ausnahmen sind
möglich nur für Perioden von 10 Tage, indem die Leistung nach dem
Tarif für wenige Tage berechnet wird und der Mieter erhaltet 50%
von der Differenz zwischen beide Endrechnungen / der Preis vom Vertrag
und die neuen Berechnungen/. Vom 01.07 bis 31.08 wird keine Möglichkeit
für Erstattung einer Summe wegen nicht benutzte Miet-Tage vorgesehen.
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| 2.
Schäden, Verluste, Diebstahl u.a. |
Das
von Sie gemietete Fahrzeug ist versichert!
2.1. Bei Schäden, Verluste oder Diebstahl des Fahrzeuges oder Teile
von ihm, wie auch bei Brand oder Scheibenbruch, verpflichtet sich
der Mieter unverzüglich den Vermieter und die Versicherungsgesellschaft
über das eingetroffene Ereignis zu informieren.
2.2. Bei Diebstahl oder Schaden verpflichtet sich der Mieter folgende
Handlungen vorzunehmen:
a/ Unverzüglich /nicht später als 12 Stunden ab Feststellung des
Diebstahls/ den Versicherer oder „Val & Kar“ am Tel: +359 2
9586560, +359 888702044 zu benachrichtigen.
b/ Das Diebstahl oder Schaden in der Polizeiverwaltung zu dokumentieren
und ein Dokument von der Polizei/KAT/ zu nehmen, welches das Ereignis
bescheinigt.
c/ beim Diebstahl des Fahrzeuges, das Fahrzeugbrief und die Schlüssel
des Fahrzeuges im Office von „Val & Kar“ vorzulegen.
d/ der Mieter schuldet dem Vermieter volle Entschädigung, wenn schuldig,
wegen Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit technische Schäden des
gemieteten Fahrzeuges verursacht hat, wie auch infolge „Überhitzung“
des Motors, was als Fahrerfahrlässigkeit gerechnet wird. Die Überhitzung
des Motors wird zu einem Wert zwischen 1000 und 3000 Euro in Abhängigkeit
von der Art des Autos bewertet.
e/ Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen werden in den meisten Fällen
nicht als ein Versicherungsereignis gehalten und sind zu Lasten
des Mieters.
f/ Bei Beschädigung des Fahrzeuges infolge Verkehrunfall, vorgekommen
auf Schulden des Mieters, schuldet der Mieter, unabhängig der vollen
Kaskoversicherung, dem Vermieter eine Entschädigung für versäumte
Nutzen und erlittene Schäden bis zur Höhe der Kaution, erwähnt in
die Tarif von „Val & Kar“.
g/ bei festgestellte kleine Fehlbestände,
Schäden, Diebstahl und Beschädigungen bis 40 Euro, engagiert sich
„Val & Kar“ mit Einreichen von Versicherungsunterlagen nicht,
da dies wirtschaftlich ungünstig ist und ihren Wert ist völlig
zu Lasten des Kunden!
Lassen Sie bitte das Fahrzeugbrief
und andere Dokumente nicht im Fahrzeug. Widrigenfalls werden
alle Versicherungen ungültig!
2.3 Die Verantwortung, in Bezug
auf Schäden an dritte Personen, verursacht schuldhaft durch den
Mieter, wird von ihm getragen und er schuldet die Summe, welche
die Versicherungsgesellschaft für die Versicherung „Haftpflichtversicherung“
bezahlt hat, im Rahmen der Verjährungsfrist, wenn der Rückgriffsanspruch
des Versicherers gemäβ Art.19 von der Verordnung für die obligatorische
Versicherung abgeholfen ist.
2.4 Wenn die Dokumente, Schlüssel oder die Tabelle mit der Nummer
des Fahrzeuges verloren, vernichtet oder geklaut werden, zahlt
der Mieter Strafe in Höhe des Mietpreises für das Auto für fünf
Tage, wie auch die Kosten für Wiederherstellung des oben erwähnte
fehlenden oder beschädigten Zubehör.
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| 3. PREISE
UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN |
3.1.
der Mietpreis für das Fahrzeug wird auf Basis des Preises für 1
Tag Miete berechnet, festgelegt in dem Tarif, untrennbaren Teil
des Vertrages, in Abhängigkeit von der Mietdauer. Diese wird beim
Erhalt des Fahrzeuges und Unterzeichnung des Aufnahme-Übergabe-Protokolls
bezahlt.
3.2. Der Mieter verpflichtet sich die Kaution in der Höhe zu zahlen,
welche in dem Tarif von „Val & Kar“ genannt ist. Bei Rückgabe
des Fahrzeuges wird die Kaution zurückgezahlt. Bei festgestellte
kleine Fehlbestände, Schäden, Diebstahl oder Beschädigungen und
wenn der Mieter kein Protokoll oder eine dienstliche Bescheinigung
vom MVR(Ministerium der Inneren Angelegenheiten) nicht vorstellen
kann, wie auch in den Fällen, wenn das Fahrzeug ohne Brennstoff
oder mit weniger, als im Aufnahme-Übergabe-Protokoll vereinbart,
zurückgegeben wird, so wird der Wert von der Kaution in Abzug gebracht.
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| 4. Verpflichtung
des Vermieters |
1.1
der Vermieter verpflichtet sich das Fahrzeug dem Mieter mit der
verbindlichen Ausrüstung nach dem Gesetz über den Straßenverkehr
/ Reiseapotheke, Dreieck, Feuerlöscher, Wagenheber, Reifenschlüssel,
Ersatz-Reifen, Reflexions-Weste/.
1.2 Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter die Kosten für den
Kauf von Verbrauchsmaterialien und Beseitigung von kleinen Mängel
zu erstatten, nur wenn diese mit der Zustimmung des Vermieters und
Vorlegen eines offiziellen Dokumentes /Rechnung auf dem Namen von
„Val & Kar“/.
1.3 Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter oder an dritte
Personen infolge technische Defekte des vermieteten Fahrzeuges zugefügt
sind, die durch eine unabhängige technische Expertise zu Lasten
der schuldigen Vertragsseite festgestellt werden.
1.4 Der Vermieter haftet nicht für unqualitätsgerechte Kraftstoffe
und Schäden, die infolgedessen entstanden sind!
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| 5. Verpflichtungen
und Verantwortung des Mieters |
5.1
Der Mieter ist verpflichtet:
a) das Fahrzeug nach Vorausbestimmung zu nutzen und es mit der Sorge
eines guten Wirt zu bewirtschaften;
b) das Niveau von Öl, Wasser, Frostschutzmittel,
Bremsflüssigkeit zu verfolgen;
c) bei Unfall, Schaden oder Störung,
alle notwendige Maßnahmen zur Rettung, Beschränkung und/oder Minderung
der Schäden des gemieteten Fahrzeuges vorzunehmen;
d) im Falle eines Unfalls oder
Schaden des Fahrzeuges, die Anforderungen des Gesetzes für Straβenverkehr
und die Ordnung über seine Anwendung zur Erstellung eines Protokolls
oder andere Dokumente einzuhalten;
-binnen 24 Stunden nach Auftreten
einer Verletzung/ Unfall, jedoch nicht später als Ablaufen des
Vertrages, informiert der Mieter den Vermieter darüber, indem
er alle Fakten, Umstände und Angaben/Namen der Zeugen u.s.w./
mitteilt, wie auch volle Unterstützung des Vermieters und der
Versicherungsgesellschaft zur Klärung des Ereignisses und der
zugefügten Schäden leistet.
5.2 Der Mieter ist nicht berechtigt:
a) das Fahrzeug zum ziehen eines anderen Fahrzeuges oder einen
Anhänger, wie auch in Wettbewerbe, Schulungen, Trainings, Prüfungen
anzuwenden; grosse Güter , Schüttgut u.a. Lastgüter zu übertragen;
b) das Auto in betrunkenem Zustand
oder nach dem Gebrauch von Narkotika oder betäubende Medikamente
zu fahren;
c) das Auto dritten Personen abzutreten
oder im Ausland zu fahren, ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters
5.3 Der Mieter muss einen gültigen
Führerschein, Fahrpraxis über 3 Jahre und vollendete 21 Lebensjahre
haben;
5.4 Die Verletzung der Klauseln von P.5.1 – 5.3, infolgedessen
Schäden zugefügt sind, schlieβt alle Versicherungen aus und es
wird volle Entschädigung an „Val & Kar“ geschuldet.
5.5 Der Mieter gibt seine Zustimmung,
dass seine persönlichen Daten, eingetragen im Vertrag, zur Haftpflicht
und strafrechtliche Haftung genutzt werden.
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| 6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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6.1
Alle Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag, wie auch alle Dokumente,
die seine Erfüllung widerspiegeln, sind nur in schriftlicher Form,
unterzeichnet von bevollmächtigten Vertretern der Seiten gültig.
6.2 Jegliche Streitigkeiten über
Abschließen, Änderung, Erfüllung oder Unterbrechung des Vertrages
werden durch Verhandlungen zwischen den Seiten gelöst und wenn keine
Einigung darüber erzielt wird – vom zuständigen Gericht.
6.3 Für alle ungeregelten und sich
vom Vertrag ergebenden Fälle, kommen in Anwendung die Verordnungen
von Art.228 – 239 vom Gesetz über die Verpflichtungen und die Verträge,
Gesetz über den Straßenverkehr und die übrigen Rechtsvorschriften
der wirkenden Gesetzgebung, welche die Verhältnisse zwischen den
Seiten regelt.
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“Val & Kar” Sofia |
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„Borovo“, Nevestina skala-Str. 1A
+359 2 958 65 60
+35988 870 20 44
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“Val & Kar” Haskovo |
Businessgebäude
„21. Jahrhundert“, Et.4, Office 8
+359 87 870
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+359
87 877 76 12 |
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